schliessen, dass im derzeit noch geltenden Waffengesetz bezüglich dieser Dinge eine ausreichende Grundlage fehlte, solche Gegenstände also derzeit noch nicht vom Waffengesetz erfasst sind. Im Zusammenhang mit der Revision der Waffenverordnung wurde seinerzeit darauf hingewiesen, dass eine bundesrechtliche Grundlage zur Einziehung von gefährlichen Gegenständen wie etwa Baseballschlägern, die von Gewalttätern als Waffen missbraucht werden, fehle (Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition [Waffengesetz, WG] vom 11. Januar 2006, BBl 2006 2717, Ziff. 1.2).