Entwurf-WG umschreibt die gefährlichen Gegenstände als Werkzeuge, Haushalts- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Diese Dinge darf man zwar mitführen oder tragen, man muss aber allenfalls Rechenschaft darüber abgeben, wofür man sie gerade braucht. Gesetzlich ist bei diesen „gefährlichen Gegenständen“ eine Umkehr der Beweislast vorgesehen. Gelingt es nicht, das Mittragen plausibel zu machen, liegt missbräuchliches Tragen vor. Dass jetzt eine explizite gesetzliche Regelung hinsichtlich gefährlicher Gegenstände erfolgt, zu denen ausdrücklich auch Baseballschläger, Golfschläger, Motorradketten, Äxte, Pflastersteine und Küchenmesser gehören, lässt darauf