d WG handelt. Danach gehören zu den Waffen auch Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen. Beispielhaft werden Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne usw. aufgezählt; die Aufzählung ist nicht abschliessend. Es kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes auf die Bestimmung des Gegenstands an, und es ist zu fragen, wann ein Gegenstand dazu bestimmt ist, Menschen zu verletzen. Es ist folglich nicht allein darauf abzustellen, ob ein Gegenstand dazu geeignet ist, Menschen zu verletzen.