Die Misshandlungen der Geschädigten begannen, als sie etwa 1 ½ Jahre alt war und dauerten bis zum Zeitpunkt, an welchem S. notfallmässig umplatziert werden musste, an. Angesichts der Tatsache, dass die Geschädigte S. bereits im frühen Kleinkindalter Misshandlungen erleiden musste und aufgrund der Berichte der Heilpädagogin sowie der SOS-Pflegemutter bzw. jetzigen Pflegemutter ist davon auszugehen, dass eine konkrete Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung von S. eingetreten ist.