Trotzdem kann den Überlegungen des amtlichen Verteidigers bezüglich Nachforschungsobliegenheiten der Lieferfirmen nicht gefolgt werden. Es mag zutreffen, dass ein Betreibungsregisterauszug lediglich zwischen Fr. 9.00 und Fr. 17.00 kostet. Aber für dessen Einholung wird eine Person benötigt, welche den Brief/Fax an das Betreibungsamt verfasst, diesen zusammen mit dem 87 B. Gerichtsentscheide 3509