Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei geht in seinem Bericht davon aus, dass der Angeklagte "ungezielt in die Luft" geschossen habe. Dies lässt insbesondere zwei Schuss-Varianten zu: Wenn er gerade nach oben zielte, hat die wieder herabfallende Kugel lediglich Fallgeschwindigkeit und fällt irgendwann mit dieser Energie zu Boden. Zwar ist auch für diese Fälle durchaus eine Verletzungsgefahr gegeben, jedoch ist eher mit Prellungen oder Hämatomen zu rechnen und nur im absolut ungünstigsten Fall mit ernsthafteren Verletzungen. Eine unmittelbare Lebensgefahr besteht in diesen Fällen demnach nur im Ausnahmefall.