129 StGB wird, wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Art. 129 StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt, geschütztes Rechtsgut ist das Leben (Aebersold, 81 B. Gerichtsentscheide 3507