Eine reine Besitzgesellschaft in der vorliegenden Form (Aufteilung innerhalb eines Konzerns in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft) nimmt nicht mehr am Wettbewerb teil. Sie kassiert nur noch allfällige Gebühren ihrer Tochter- bzw. Schwestergesellschaft. Dies ist keine "wirtschaftsrelevante Betätigung ausserhalb der eigenen Sphäre", wie der Wettbewerb auch noch umschrieben wird (Pedrazzini/Pedrazzini, a.a.O., Rz. 16.05). In der Replik und auch im Massnahmenverfahren hat die Klägerin nun geltend gemacht, sie stehe wieder im Wettbewerb und zwar im Bereich der Technologielizenzierung. Als Beweis hat die Klägerin lediglich die Aussage von X. als Partei angeboten.