Insolvenzverwalter hat die Patente im Dezember 2004 an die Z. GmbH mit Sitz in D./D verkauft. Die Gläubigerversammlung stimmte dem Verkauf zu. Die Z. GmbH wiederum veräusserte die Patente im Februar/März 2005 an die Beklagte. Umstritten ist, wer heute Inhaber der Patente ist.