Sachverhalt: X. ist Erfinder von Systemen zum Sammeln und Verknüpfen von Positionsdaten aus der Satellitenortung und weiteren Daten sowie der Verwendung dafür und einem System zur Verarbeitung von geographischen Positionsdaten und Bildern. Die Patente befanden sich ursprünglich bei der Klägerin. Ob sie danach auf die deutsche X. AG, die im Jahre 2002 umfirmierte in Y. AG, übergegangen sind, ist umstritten. Am 17. Dezember 2004 wurde durch das Amtsgericht H. das Insolvenzverfahren über die Y. AG eröffnet. Der 70 B. Gerichtsentscheide 3504