Letzteres wird durch die F+P Geoinfo AG bestätigt. Auf Frage der Vorinstanz, ob sich aus diesem Situationsplan eine Beschränkung der Fahrbahnbreite entnehmen lasse, räumt die F+P Geoinfo AG jedoch ein, die Planbeilage des Grunddienstbarkeitsvertrages entspreche nicht mehr dem aktuellen Grundbuchplan. Der Wegverlauf sei im Rahmen der Erstvermessung im Zeitraum von 1918 -1922 aufgenommen und kartiert worden. Bis zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung am 17.3.1998 sei keine Aktualisierung durchgeführt worden. Diese Tatsache relativiert die Aussage des kant. Grundbuchinspektors, welcher aus dem Situationsplan eine Beschränkung des Fahrweges auf eine Breite von 1,5 m erblickt.