Aus den Erwägungen: 2.3 Hinsichtlich der Mobilfunkantenne wird geltend gemacht, diese falle nicht unter die Vorschriften der Gebäudehöhe, da diese nicht als Baute, sondern nur als Anlage zu qualifizieren sei. Dies dürfte nach den einleitend zum Begriff der Baute gemachten Erwägungen zutreffen, wenn es sich um eine Antenne ohne oder nur mit einer bescheidenen Verkleidung handelt.