Ficht ein Versicherter den Einspracheentscheid der IV-Stelle beim Verwaltungsgericht an, wird dieser von der Gerichtsleitung praxisgemäss aufgefordert, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss zu leisten. Diese Anordnung ergeht mit der Androhung, dass widrigenfalls nicht auf die Beschwerde eingetreten werde. Nachdem von einem Beschwerdeführer innert Frist kein Kostenvorschuss 54 B. Gerichtsentscheide 2273