Die Vorinstanzen hätten der geplanten Ökonomiebaute mangels nachgewiesener Zonenkonformität (Art. 34 Abs. 4 und 5 RPV) und dem ebenfalls freistehend geplanten Wiederaufbau des freiwillig abzubrechenden Wohntraktes wegen Verletzung von Art. 24d RPG und Art. 42a Abs. 3 RPV die Baubewilligung versagen müssen. Ob den beiden Vorhaben auch die weiteren, von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Bau- und Erschliessungshindernisse im Wege stehen, kann bei diesem Ergebnis offen bleiben. VGer 25.04.2007 2273 Verfahren. Keine Nachfrist zur Zahlung eines Kostenvorschusses.