Zeit wieder leer stehen. Nach den Akten steht nun zwar fest, dass der 1956 geborene Beschwerdegegner eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert hat und aufgrund seines Alters eine Betriebsnachfolge erst in rund 14 Jahren in Frage steht; insofern ist eine kurzfristige Betriebsaufgabe nicht zu erwarten. Zu beachten ist jedoch, dass der Beschwerdegegner eigener Darstellung nach hauptberuflich als Elektromonteur in St. Gallen tätig sein wird, so dass er selbst bei guten Strassenverhältnissen im Sommerhalbjahr täglich mehr als eine Autostunde unterwegs sein wird, bevor er sich seiner Tierhaltung widmen kann.