dass er nach seiner Wohnsitzverlegung dauerhaft hier zu wohnen gedenke, dass er aber beruflich bei einer Firma in St. Gallen als Elektromonteur tätig sein werde und dass er als Nebenerwerbslandwirt mit seinen Hochlandrindern ein Netto- Einkommen von jährlich rund Fr. 10'000.-- erzielen möchte. Ob dieses Einkommen mit diesem Tierbestand tatsächlich erwirtschaftet werden kann, hat der Beschwerdegegner weder anhand konkreter Betriebsdaten belegt noch sonst nachvollziehbar dargetan. […] Die Einkommensschätzung des Beschwerdegegners muss demnach zumindest als sehr optimistisch bezeichnet werden.