Dies ergibt sich zum einen daraus, dass schon bislang im UG eine kleinere Sauna bestand und diese nach dem nunmehr geänderten Projekt als solche unverändert bestehen bleibt. Anderseits weist die neue Saunalandschaft im UG eigene Fussbäder, Duschen, einen Eiscrash sowie einen eigenen Ruheraum auf, weshalb deren Benutzer nicht auf die Benutzung des im EG bestehenden Innen- und Aussenbades angewiesen sind. Damit steht fest, dass in diesen Bereichen des bestehenden Hauptgebäudes und des Aussenbades nach dem 1.1.2004 keine baubewilligungspflichtigen Änderungen vorgenommen wurden (oder werden), weshalb dafür eine Baubewilligung weder erteilt noch hätte eingeholt werden müssen.