38 B. Gerichtsentscheide 2270 Bundesrechts wegen gegebene Haftungskonkurrenz zwischen den Organen der Gemeinde und dem Aufsichtsorgan des Kantons. Soweit die Kläger davon ausgehen, es sei die primäre Haftung des Gemeinwesens nach Art. 262 ff. EG zum ZGB in Verbindung mit Art. 70 KV nun einfach an Stelle von Art. 70 EG zum ZGB auch im Vormundschaftsbereich anwendbar geworden, so übersehen sie, dass sich namentlich Art.