23 ZGB (Staehelin, Basler Kommentar zum ZGB I, Basel 2006, Art. 26 N 1). […] Zum Kinderheim K. ist im Verzeichnis der Sozialeinrichtungen und Spitaldienste in Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. sowie der Region St. Gallen als Zielgruppe „mehrfache behinderte Kinder ab 2 Jahren, Sonderschule Abteilung für gesunde Kinder“ angeführt. Im Bericht vom 19. Januar 2004 der damaligen Beiständin von S. wird festgehalten, dass die Pflegeeltern mit S. auf die Dauer überfordert seien und der heilpädagogische Dienst eine Umplatzierung in professionelle Hände empfehle.