Andere Autoren und Kantone sehen für diese Art von Streitigkeit die Vormundschaftsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde vor (Basler Kommentar zum ZGB I, Basel 2006, Art. 377 N 12; Leitfaden zur Übertragung und Übernahme vormundschaftlicher Massnahmen des Verbandes St. Gallischer Gemeinderatsschreiber, Grundbuchverwalter und Vormundschaftssekretäre vom Oktober 1985). Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden hatte im Mai 1975 eine Kompetenzstreitigkeit im Rahmen einer Übertragung der Vormundschaft zu entscheiden (AR GVP Sammelband 1988, Nr. 1080). Damals wurde die Streitsache als Rekurs behandelt.