A. Verwaltungsentscheide 1456 1456 Übertragung der Vormundschaft. Die Übertragung einer Vormundschaft setzt den übereinstimmenden Beschluss der Vormundschaftsbehörden auf Übergabe bzw. Übernahme voraus. Ein Aufenthalt in einem Kinderheim zu einem Sonderzweck begründet keinen Wohnsitz.