Demgegenüber hat die Gemeinde Kriens beispielsweise eine andere Regelung gewählt: Die Betreuungsperson (unabhängig, ob Amts- oder Privatvormund) erhält für die persönliche Betreuung, einschliesslich des Abfassens von Berichten, 35 Franken pro Stunde (Die Betreuung von Privatvormunden in der Gemeinde Kriens, in: Zeitschrift für Vormundschaftswesen, Heft 1 1997, S. 3). Es zeigt sich aber, dass für den vorliegenden Bereich verlässliche Richtlinien weitgehend fehlen. Auch die Befragung weiterer Personen wird aller Voraussicht nach zu keinen allgemeinverbindlichen Erkenntnissen führen. Die Regelung der Gemeinde Kriens beispielsweise kann für den vorliegenden Fall nicht übernommen werden.