Überschreiten sie diese Höhe, vergrössert sich der Abstand um die Mehrhöhe (Satz 2). Stützmauern sollen nicht nur errichtet werden können, um die Überbauung von Hanglagen zu ermöglichen, sondern auch, um andere zulässige Nutzungen von Grundstücken an steilen Lagen zu verbessern. Dazu gehört auch die Vergrösserung einer ebenen Gartenfläche, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob die Gartenfläche dem gewachsenen Terrain entspricht oder selber bereits durch Terrainveränderungen erstellt worden ist. e) Im Lichte dieser Bestimmung ist auch die kommunale Regelung von Art.