Mit der Anschaffung dieser neuen und grösseren Holzbearbeitungsmaschine, welche erwartungsgemäss mehr Lärm verursacht als die blosse Lagerung von Holz, sowie deren Platzierung an einem Standort nahe am Rolltor, wo bis anhin keine so grosse Maschine stand, besteht für die Umwelt und insbesondere für die Rekurrentin 1 die Wahrscheinlichkeit wahrnehmbar höherer Immissionen, zumal das Rolltor für die Anlieferung von Holz mittels Gabelstapler zwangsläufig geöffnet werden muss. Das Vorliegen höherer Immissionen bestätigt sich auch dadurch, dass sich die Rekurrentin 1 [erst] seit der Anschaffung dieser Maschine im Jahre 2001 an der Lärmverursachung durch die Rekurrentin 2 stört. [