Fest steht, dass der Raum, in welchem die Holzbearbeitungsmaschine steht und betrieben wird, als Holzlager bewilligt wurde. Das Aufstellen und Betreiben dieser Holzbearbeitungsmaschine ist zwar grundsätzlich zonenkonform, hingegen hat sich mit der Änderung von der Holzlagerung zur Produktion einerseits die Nutzung verändert, andererseits hat aber auch die Nutzungsintensität zugenommen: Auch wenn die Rekurrentin 2 in der Schreinereiwerkstatt bereits vorher produziert hat, tut sie dies heute mit einer erheblich grösseren Maschine [...].