Handkommentar RPG, Art. 24 N 20). Dies trifft auch auf den vom Rekurrenten erwähnten Tierfriedhof in Läufelfingen/BL zu, der gemäss Anfrage beim Bauinspektorat BL in einer Spezialzone für Tierfriedhöfe innerhalb der Bauzonen liegt. Auf Wünsche des Einzelnen hier in Form der Entstehung einer Erwerbsgrundlage kann es bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens ausserhalb der Bauzonen nicht ankommen.