Die Realisierung habe auch eine beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Es entstände eine Erwerbsgrundlage für seine Familie und mittelfristig auch neue Arbeitsplätze. 3.2 Vorliegend ist der geplante Tierfriedhof weder aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen noch wegen der Bodenbeschaffenheit auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen. Damit fällt die positive Standortgebundenheit ausser Betracht. Für die Beurteilung der negativen Standortgebundenheit ist vorweg zu prüfen, ob für dieses Bauvorhaben in der Region keine geeigneten Nutzungszonen vorhanden sind. Für Tierfriedhöfe kommen am ehesten Spezial-, Gewerbe- oder gemischte Zonen in Frage, weil eine