Das Departement Bau und Umwelt erlaubt sich diesbezüglich den bildhaften Vergleich mit einem Motorfahrzeug. Wird von dessen Hersteller bzw. Lieferanten als Treibstoff Superbenzin vorgeschrieben, so kann die Behörde kein Superbenzin plus verlangen, wird doch auch hier vom Hersteller bzw. Lieferanten garantiert, dass mit dem vorgegebenen Treibstoff die entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. c)