(Umstritten ist die umweltschutzrechtliche Auflage, für eine geplante Holzschnitzelheizung nur Holzschnitzel zu verwenden, welche einen tieferen (35 %) als der vom Hersteller der Feuerungsanlage garantierte (60 %) maximale Restwassergehalt aufweisen.) 4. a) Am 1. September 2007 trat die revidierte Luftreinhalte- Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) in Kraft. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichts ist das neue Recht sofort auf das hängige Rekursverfahren anzuwenden, da in der geänderten Verordnung keine Sonderregelung über die Anwendbarkeit des neuen Rechts in hängigen Verfahren besteht (BGer, URP 2000, 622, E. 4c).