Kleinbauten können freistehend oder als Anbauten erstellt werden. Nach Art. 16 Abs. 2 BauR müssen Kleinbauten einen reduzierten Grenzabstand von 2.00 m einhalten. c) Die Rekurrentin plant die Erstellung eines gedeckten Sitzplatzes, welcher westlich an das geplante Gebäude angebaut werden soll. Aus den Bauplänen geht hervor, dass dieser bis zu 3.07 m an die Grenze der Nachbarsparzelle [...] zu liegen kommt. Es stellt sich somit die Frage, ob der gedeckte Sitzplatz als Kleinbaute im Sinne von Art. 16 BauR qualifiziert werden kann, womit lediglich ein Grenzabstand 6 A. Verwaltungsentscheide 1448