Denn für Wegfahrten ab den besagten Parzellen in östlicher Richtung ist es unerheblich, ob in westlicher Richtung ein Verbindungsstück erstellt wird. Die durch Wegfahrten ab den genannten Parzellen mit Ziel in westlicher Richtung bei Beibehaltung der bisherigen Erschliessungsvariante entstehenden höheren Abgasimmissionen aufgrund grösserer Distanzen mit der Fahrt über die Sonnenbergstrasse und der anschliessenden Einmündung in die Langmoosstrasse sind als geringfügig einzustufen und deshalb hinzunehmen. Jedenfalls vermag dieser Umstand die vorstehend abgehandelten gegen die Verbindungsstrasse sprechenden Kriterien nicht aufzuwägen. 3.7 [...]