Es ist demnach den kommunal zuständigen Behörden nahezulegen, den Mängeln dieser Einmündung mit den geeigneten Massnahmen zu begegnen. Nach deren Beseitigung sollte die besagte Einmündung genügend Sicherheit für die Aufnahme jeglichen Verkehrs und damit auch desjenigen Mehrverkehrs bieten, der aus den noch nicht überbauten Parzellen an der Sonnhaldenstrasse entstehen wird [...]. Gleiches gälte theoretisch auch für den aus der beantragten Weiterführung der Sonnenbergstrasse in die Sonnhaldenstrasse und anschliessend in die Langmoosstrasse mündenden Mehrverkehr. Das 4 A. Verwaltungsentscheide 1447