nicht überbauten am nördlichen Ende der Strassenparzelle liegenden Bauparzellen ausgeschöpft sei [...]. 3.5 Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit haben die Verhältnisse am Augenschein [...] aufgezeigt, dass die Sichtverhältnisse bei der Einmündung der Sonnenhaldestrasse in die Langmoosstrasse bei den angrenzenden Parzellen Nr. X und Y nicht ideal sind. Es ist demnach den kommunal zuständigen Behörden nahezulegen, den Mängeln dieser Einmündung mit den geeigneten Massnahmen zu begegnen.