Der rechtskräftige Quartierplan Sonnenberg der Gemeinde H. vom 19. März 1985 sieht als zulässige Alternative zu der vom Rekurrenten beantragten Ringstrasse einen Wendeplatz am Ende der Sackgasse der Sonnenbergstrasse vor. Der besagte Wendeplatz wird überdies bei der künftigen Überbauung der genannten Parzellen Nr. A, B, C und D an Bedeutung verlieren, zumal bei deren Feinerschliessungen von eigenen Wendemöglichkeiten auf den jeweiligen Grundstücken auszugehen ist. 3.4