Die von rekurrentischer Seite im Anschluss an die Augenscheinverhandlung [...] eingereichte Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros über die technische Realisierbarkeit des gewünschten Strassenverbindungsstückes ist im Folgenden vom Gemeinderat H. [...] nicht substantiiert bestritten worden und ist in der eingegebenen Form auch nicht zu bemängeln. Gemäss der in dieser Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Variante der beantragten Verbindungsstrasse läge die maximale Steigung bei 14.5 %, womit die zulässige grösstmögliche Steigung des StrR von 15 % noch eingehalten wäre.