Anforderungen wie den Normen des Strassenbaus und den massgeblichen Umständen des Einzelfalls genügen (Waldmann/Hänni, Handkommentar, RPG 2006, Art. 19 N 20, 21). Gemäss dem neu in Kraft getretenen Strassenreglement der Gemeinde H. [...] (StrR) sind nach Art. 57 auf laufende Verfahren die neuen Bestimmungen anwendbar. Nach Art. 31 Abs. 1 StrR ist eine maximale Steigung für Groberschliessungsstrassen von 15 % zulässig. 3.1 Die von rekurrentischer Seite im Anschluss an die Augenscheinverhandlung [...] eingereichte Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros über die technische Realisierbarkeit des gewünschten Strassenverbindungsstückes ist im Folgenden vom Gemeinderat H. [...