KGer, 2. Abt., 03.07.2006 3501 Ehrverletzungsdelikte. Mangelhafter Leitschein. Gesetzeskonformer Leitschein als Prozessvoraussetzung. Bei Fehlen einer Prozessvoraussetzung ist das Verfahren durch Beschluss einzustellen (Art. 187 Abs. 1 Ziff. 3 StPO, Art. 165 Abs. 2 StPO).