Nur so ist sichergestellt, dass er Unstimmigkeiten in der Aussage der Belastungszeugin sofort aufdecken kann, was sich unter Umständen auf das gesamte Aussageverhalten auswirken kann. Schliesslich ist daran zu erinnern, dass es auch zur Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden gehört, die Wahrung der Verteidigungsrechte des Angeklagten sicherzustellen. In der Regel ist die Wahrung dieser Rechte gesichert, wenn der Angeklagte einen Verteidiger zur Seite hat, der die Verteidigungsrechte kennt und deren Einhaltung im Verfahren durch entsprechend aktives Vorgehen durchsetzt.