Vom 18. Oktober 2004 bis zum 8. März 2005 hielt er sich in der Klinik Lutzenberg auf. Der Angeklagte selbst räumt ein, er habe nach der Entlassung aus der Klinik wieder Heroin, Methadon sowie die Beruhigungsmittel „Temesta“ und „Dormicum“ konsumiert. Die Anklage wirft ihm Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Heroin und „Dormicum“ vor. Der Angeklagte ist hinsichtlich des Heroinkonsums geständig. Die verschreibungspflichtigen Medikamente „Temesta“ und „Dormicum“ habe er wegen der Nebenwirkungen des Methadons benötigt und sie seien ihm vom Arzt gegeben worden.