Die Anklage ist hinsichtlich des Übertragungsrisikos gegenteiliger Meinung. Die Mutter von X. bestätigte anlässlich der Hauptverhandlung, sie habe von der Krankheit des Angeklagten gewusst und sich hinsichtlich des ungeschützten Geschlechtsverkehrs keine Sorgen gemacht; der Angeklagte sei ausserdem immer ausgesprochen sanft vorgegangen, um jedes Verletzungsrisiko auszuschliessen. Der Angeklagte ist seit über 20 Jahren drogenabhängig. Er war aufgrund zahlreicher Verurteilungen immer wieder im Strafvollzug, teilweise auch auf freiwilliger Basis im Drogenentzug. Vom 18. Oktober 2004 bis zum 8. März 2005 hielt er sich in der Klinik Lutzenberg auf.