Sachverhalt: Der Angeklagte unterhielt seit Sommer 2004 bis etwa August 2005 eine Liebesbeziehung zur Mutter von X. und hielt sich auch häufig in deren Wohnung auf. Zu den sexuellen Kontakten mit der damals noch 15-jährigen X. kam es im Sommer 2005. Der Angeklagte gibt an, es habe sich dabei um Handlungen wie Petting und Küssen gehandelt, zu denen es hauptsächlich auf Initiative von X. gekommen sei. Der Angeklagte bestreitet, mit X. Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Der Angeklagte hat Hepatitis C.