desgericht hat festgehalten, dass die stillschweigende Genehmigung eines Kontokorrentauszuges keinen Rechtsöffnungstitel für den Passivsaldo eines Kontos darstelle (S. 74 f.). An diesem Standpunkt hat das Bundesgericht auch in jüngster Zeit festgehalten (Entscheid 5P.260/2005 vom 28. März 2006). KGP 14.09.2006 3497 Weisungsrecht der Aufsichtsbehörde. Pfändung. Notbedarf. Beim im Konkubinat lebenden Schuldner ist der Grundbetrag in der Regel ungeachtet dessen, ob der Verbindung Kinder entsprossen sind oder nicht, auf die Hälfte des Ehegatten-Grundbetrages, d.h. zurzeit Fr. 775.--, festzusetzen.