Die Gesuchstellerin fordert einen Betrag von Fr. 7’026.55. Auf dem Zahlungsbefehl wird diese Forderung lediglich mit "Prämienausstand" begründet. Im Rechtsöffnungsgesuch erfolgt eine etwas genauere Angabe, dort steht, der Betrag der Forderung bestehe aus dem Saldo des Prämienkontos per Ende 2005. Wie dieser Saldo aber entstanden ist, wird nicht dargelegt und ergibt sich auch nicht aus den von der Gesuchstellerin eingereichten Akten. Insbesondere in den beiden Kontoauszügen wird nicht dargelegt, wie sich der Betrag von Fr. 7'026.55 berechnet.