Vor Obergericht hat es der Angeklagte wiederum unterlassen, Belege zur behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigung seiner Arbeitsfähigkeit und zum behaupteten Medikamentenverbrauch im Umfang von monatlich Fr. 500.-- einzureichen. Vollumfänglich widerlegt werden indessen seine Angaben betreffend seiner angeblich reduzierten Arbeitsfähigkeit durch seine eigenen Aussagen, wonach er während täglich 15 Stunden im Restaurationsbetrieb seiner Lebenspartnerin mitarbeitet. Ab Mai 2006 wird der Angeklagte sodann zusammen mit seiner Lebenspartnerin ein neues Restaurant mit einer grossen - und entsprechend arbeitsintensiven - Gartenwirtschaft übernehmen. Gestützt auf diese Umstände ist nachfolgend