Insbesondere ein Anklicken der Webseite der Firma von X. hätte auf mühelose und schnelle Art eine erste Abklärung gestattet. Die Webseite hätte gezeigt, dass diese Firma nicht - wie X. angeblich vorgab - im Bereich „Fotostudio, Fotoproduktion“, sondern im Veranstaltungsbereich tätig war, was den Geschädigten bereits hätte stutzig machen müssen. Bezeichnenderweise erklärte der Geschädigte gegenüber der Stadtpolizei, wenn er die Homepage zu diesem Zeitpunkt gesehen hätte, wäre es vermutlich nicht so weit gekommen.