Sachverhalt: Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts liess der Beklagte eine Liegenschaft umbauen. Vom Kläger erhielt er dazu zwei vom 6. Mai und 19. September 1996 stammende Offerten. Für seine Aufwendungen stellte der Kläger dem Beklagten am 20. April 2001 Rechnung über Fr. 2'600.--. Der Beklagte lehnte die Forderung ab.