Dieses Moment rechtfertigt eine weitere Reduktion der Entschädigung um einen halben Monatslohn. In Würdigung sämtlicher Umstände erachtet das Obergericht demzufolge eine Entschädigung in der Höhe von 4 ½ Monatslöhnen als angemessen. OGer 21.02.2006 3488 Werkvertrag. Vergütung der Kosten für die Erstellung einer Offerte. Nachweis einer Vergütungsvereinbarung vom Unternehmer nicht erbracht (Art. 363 OR).