einen anderen Bereich zu versetzen, da er seine Arbeit katastrophal gefunden habe. Hr. W. sen. habe ihm aber unbedingt nochmals eine Chance geben wollen. Auf der anderen Seite kann nicht in Abrede gestellt werden, dass sich das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zumindest in den letzten Jahren nicht problemlos gestaltete. So hat dieser zum Beispiel nicht konkret in Abrede gestellt, dass er jegliche Zusammenarbeit mit Ch.S. kategorisch ablehnte, am Freitag grundsätzlich nicht in F. arbeiten und während der Woche nicht dort übernachten wollte. Dazu kamen offensichtliche Probleme, mit anderen Mitarbeitern der Beklagten im Team zu arbeiten bzw. sich in ein Team zu integrieren.