Der Kläger verlangt nun wegen missbräuchlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen à Fr. 6'000.--. Die Beklagte macht im Wesentlichen geltend, dass sie dem Kläger aus wirtschaftlicher Notwendigkeit, wegen dessen ungenügender Arbeitsleistung, fehlender Teamfähigkeit und unkooperativen Verhaltens gekündigt habe. Die Kündigung sei schon vor der Meinungsverschiedenheit über den Parkplatz beschlossene Sache gewesen.