Weiteres Beispiel: Privatbenützung des Geschäftswagens auf Kosten des Arbeitgebers. Bei Freistellung mit Rückgabe des Geschäftswagens sei der Anteil Privatbenützung als Lohn auszuzahlen. 3. Die Parteien gehen zu Recht mit der Vorinstanz darin einig, dass sie eine zulässige Nettolohnvereinbarung (in Bezug auf den Grundlohn) abgeschlossen hatten. Mit der Vereinbarung eines Nettolohns wird dem Arbeitnehmer ein unveränderlicher Einkommensbetrag garantiert.